Wanderantrag
Meldung Bienenvölker
Frist ist der 31. März eines jeden Jahres. Sollten sich keine Änderungen am Standort ergeben haben, so kann dies auch telefonisch erfolgen, siehe PDF-Datei.
Registernummerantrag
Futterkranzprobe Merkblatt
Faulbrutuntersuchung Protokoll Probeentnahme
Datenschutzerklärung
2. Vorsitzender
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0171 - 521 7358
Schriftführerin
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